Wer eine Berechtigung zum Fang von Fischen und Krebsen erwerben will,
muss fisch- und tierschutzrelevante Kenntnisse der Fischerei nachweisen
können. Für alle Patente ab einem Monat Gültigkeitsdauer wird seit
dem 1. Januar 2009 ein Sachkunde-Nachweis (SaNa) verlangt. Fischer ohne
SaNa können nur noch Kurzpatente (Tages- oder Wochenpatente) lösen.
Alle Fischerinnen und Fischer, die erstmals eine Berechtigung (Monats-
oder Jahrespatent) zum Fang von Fischen oder Krebsen erwerben wollen,
müssen sich in einem Kurs die verlangten Kenntnisse aneignen und in
einer anschliessenden Erfolgskontrolle bestätigen.
Im SANA-Kurs werden ausschliesslich Sachkunde-Nachweise oder Sportfischerprevet an erfahrene Fischer ausgestellt. Wenn du kein erfahrener Fischer bist, melde dich doch beim Fischerei-Grundkurs an.